@ennolenze Bei denen mit Live-Tracking kann es klappen - hängt vom Fahrer ab, ob er es macht oder nicht. Sollte aber wirklich sehr nahe am eigentlichen Ziel sein (die Pakete im Wagen sind der Route nach sortiert) und Du solltest den Perso griffbereit haben.
@_adora_belle_ Auch eine normale Überweisung an jemand anderes kannst Du, wenn Du nicht sofort nach Abschicken jemanden von der Bank am Telefon hast, nur zurückholen, wenn der andere zustimmt. Das mit der Echtzeitüberweisung dürfte den Sinn haben, dass der Empfänger das sofort auf seinem Konto sieht, und nicht erst am nächsten Tag. D.h. er kann das Ticket auch sofort rausrücken.
@kunde_x @mattheus @bsi @CaroKrohn Gesetze ändern steht dem BSI natürlich nicht zu. Aber es ist ein beratendes Organ, das zu IT-Sicherheit sogar verbindliche Vorgaben gegenüber Stellen des Bundes machen kann. Wobei das Spannungsfeld als untergeordnete Behörde des Innenministeriums schon da ist - wurde ja an Herrn Schönbohm demonstriert. So wirklich beneiden kann ich euch da wirklich nicht 😉
@bsi Wichtig: Der Staat darf kein eigenes Interesse haben, Sicherheitslücken für Staatstroianer offen zu lassen, sonder der Staat muss aktiv an IT-Sicherheit für die Menschen arbeiten.
OK. Erste Bilanz: Ein guter Teilerfolg ist das allemal. Staatstrojaner dürfen nicht einfach wild auf unseren Geräten verteilt werden. Da gibt uns das Gericht recht.
Das ist schon mal eine gute Nachricht für die alleine wir den Sekt aus dem Kühlschrank holen.
Das Gericht gibt uns zwar nicht in allen Punkten Recht, aber das kennen wir schon. In der Begründung stecken jedoch jede Menge Details, die uns sehr zuträglich sind. Da ist viel Richtungweisendes.
https://digitalcourage.de/blog/2025/medienberichte-entscheidung-staatstrojaner
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