OK. Erste Bilanz: Ein guter Teilerfolg ist das allemal. Staatstrojaner dürfen nicht einfach wild auf unseren Geräten verteilt werden. Da gibt uns das Gericht recht.
Das ist schon mal eine gute Nachricht für die alleine wir den Sekt aus dem Kühlschrank holen.
Das Gericht gibt uns zwar nicht in allen Punkten Recht, aber das kennen wir schon. In der Begründung stecken jedoch jede Menge Details, die uns sehr zuträglich sind. Da ist viel Richtungweisendes.
https://digitalcourage.de/blog/2025/medienberichte-entscheidung-staatstrojaner
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