Warum landet sowas bitte beim Verwaltungsgericht und nicht beim Arbeitsgericht? Bei mir in der Firma ist Leistungs- und Verhaltenskontrolle verboten.

heise.de/news/Leistungsueberwa

@makake war wohl ein Verfahren wegen Datenschutz, nicht wegen Arbeitnehmerschutz.

@bitsammelwanne Aber am Arbeitsgericht hätte der Arbeitnehmer vermutlich mehr Chancen. Die klären nicht die Datensammlung aus Sicht der DSGVO, sondern aus arbeitsrechtlicher Sicht. Wenn nicht nach Akkord bezahlt wird, ist eine Leistungsüberwachung eher schwierig.

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@makake Beim AG hätte ein Arbeitnehmer für die Klage seinen Namen offenbaren müssen. Bei Datenschutzbeschwerden kann der Hinweisgeber im Hintergrund bleiben, der Gegner vor Gericht ist die Aufsichtsbehörde.

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