@bitsammelwanne Aber am Arbeitsgericht hätte der Arbeitnehmer vermutlich mehr Chancen. Die klären nicht die Datensammlung aus Sicht der DSGVO, sondern aus arbeitsrechtlicher Sicht. Wenn nicht nach Akkord bezahlt wird, ist eine Leistungsüberwachung eher schwierig.
@makake Beim AG hätte ein Arbeitnehmer für die Klage seinen Namen offenbaren müssen. Bei Datenschutzbeschwerden kann der Hinweisgeber im Hintergrund bleiben, der Gegner vor Gericht ist die Aufsichtsbehörde.