Straftaten im Netz lassen sich oft schwer aufklären, weil entscheidende Spuren fehlen. Häufig sind IP-Adressen der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen, doch sie werden bislang nicht lange genug gespeichert.

Der heutige Kabinettsbeschluss schafft hier Abhilfe: Künftig sollen IP-Adressen für drei Monate verfügbar sein, damit Ermittlungsbehörden Straftaten besser verfolgen können.

Wichtig: Es werden weder Kommunikationsinhalte – z. B. Chats – noch Websitebesuche oder Standortdaten gespeichert.

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@Bundesregierung Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder dasselbe zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten. - Da muss sich dann also wieder jemand finden, der das wegklagt.

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